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Die Bewertungskriterien und Teilnahmebedingungen

Der Gastronomiepreis wird in den Kategorien beliebtestes Restaurant des Jahres und
beliebtester Gasthof/Gasthaus des Jahres vergeben.

Wettbewerbsverfahren
Die Gastronomiebetriebe erhalten von der futec AG vor Beginn des Wettbewerbszeitraums 500 Bewertungskarten. Sollten diese vorzeitig aufgebraucht werden, können maximal weitere 500 Bewertungskarten nachbestellt werden. Der Wettbewerb läuft vom 1. April bis zum 31. Juli 2010.

Bewertungsrichtlinien
Die Gastronomiebetriebe werden von den Gästen in 10 Kriterien bewertet (siehe auch Bewertungshilfe auf der Stimmkarte). Von diesen 10 Kriterien müssen mindestens 7 bewertet sein.

  • Die Adresse des Gastes und die des Gastronomiebetriebes müssen komplett und leserlich sein. Zur Vermeidung von ungültigen Stimmen sollten Sie daher Ihre Bewertungskarte vor dem Ausgeben an entsprechender Stelle stempeln.
  • Es werden nur Einsendungen gewertet, die innerhalb der ausgeschrieben Fristen in der Redaktion eingehen. Sollte Ihr Betrieb die Gästekarten zentral sammeln, müssen diese bis zum 6. August 2010 in der Redaktion (Anschrift siehe Bewertungskarte) eingegangen sein. Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten.

Ergebnisermittlung

  • Die Auswertung findet unter notarieller Aufsicht statt.
  • Es müssen mindestens 100 gültige Stimmen pro Gastronomiebetrieb eingehen.
  • Ergebnisermittlung der eingehenden Bewertungskarten:
    101 – 200 normale Durchschnittsrechnung (mit 2 Nachkommastellen)
    201 – 1000 gewogener Durchschnitt
  • Pro 100 Einsendungen (ab Gesamtmenge 201) verbessert sich der Notendurchschnitt um 0,01 Punkte.
    Die Gesamtnote kann so theoretisch bis zu 0,08 verbessert werden.
  • Für die Bonusbewertung werden jeweils nur volle 100 zusätzliche Stimmen gewertet ( z.B.: 301 Stimmen = Notenverbesserung um 0,02 oder 401 Stimmen = Notenverbesserung um 0,03).

Weitere Informationen
Die Jury setzt sich ausschließlich aus betriebsfremden Personen zusammen. Die Jury hat in begründeten Einzelfällen das letzte Wort (z. B. bei Punktgleichheit unter den Teilnehmern findet ein unangemeldeter Besuch der Jury statt). Die Bewertung der Jury geht dann mit 50% in die Gästebewertung ein. Die Jury hat außerdem die Möglichkeit in begründeten Einzelfällen eine Begutachtung und Bewertung des betreffenden Betriebes
vorzunehmen. In diesem Fall ergeben die Bewertung der Gäste und der Jury die Durchschnittsnote.
Nachgewiesene Manipulationen führen zur Disqualifikation des betreffenden Betriebes.

Bei Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen unter (02306) 978-404 gerne zur Verfügung.

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